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Es gibt keinen gesetzlichen Schutz bei Freizeitunfällen.


Alleine in Österreich erleiden jährlich rund 840.000 Menschen einen Unfall. Während bei Arbeitsunfällen eine
gesetzliche Grundversorgung besteht, sind Sie bei Freizeitunfällen auf Ihre private Vorsorge angewiesen.

Weitere Lücken des gesetzlichen Schutzes:

Kein Schutz für Hausfrauen, Pensionisten und Vorschulkinder.
Für diese Personengruppen gibt es keinen Schutz, durch die gesetzliche Absicherung.

Unzureichender Schutz, für Schulkinder und Studenten.
Absicherung besteht nur für die Zeit, die in der Schule oder Universität verbracht wird.

Leistung nicht nach Grad der Invalidität, sondern Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit.

Auszahlung der Renten erst nach 20% Erwerbsunfähigkeit.

Beschränkung der Leistungshöhe:
Beispiel: Bei 100%-iger Erwerbsunfähigkeit etwa 66% des letzen Einkommens

Folgende Leistungen sind in der privaten Unfallversicherung möglich:

  • Dauerinvalidität
  • Unfallrente
  • Todesfall
  • Unfallkosten (z.B.: für Hubschrauberbergung oder Rehabilitation)
  • Sonderklasse (nach Unfall)
  • Knochenbruch
  • kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Spitalgeld
  • Taggeld
  • etc.

 


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