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Eigenheim:
Eine Eigenheimversicherung (auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist ähnlich der Haushaltversicherung eine „Bündelversicherung“, das heißt, sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht.


Haushalt: 
Die Haushaltversicherung ist eine Bündelversicherung. Versichert ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung – dazu zählt alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, zum Gebrauch dient oder für den Verbrauch bestimmt ist.


Was ist versichert?
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt, außerdem alles, was für gewöhnlich am Dachboden, im Keller oder in der Garage (ausgenommen KFZ) aufbewahrt wird, ebenso wenn es sich im Stiegenhaus oder im Garten befindet (z.B. abgesperrte Fahrräder).

Der Schadenersatz erfolgt in der Regel zum Neuwert und das garantiert ohne Unterversicherung. Dazu gibt es Schutz vor Schadenersatzforderungen mit der weltweit gültigen Privathaftpflichtversicherung.


Versicherungsumfang:
Ersetzt werden Schäden durch:

• Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz (inkl. Indirekter Blitzschlag)
• Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Vandalismus
• Leitungswasser
• Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch
• außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Hochwasser, Überschwemmung, etc.)
• Glasbruch (inklusive Cerankochfeld, Duschkabine, Glasbausteine etc.)
• Grobe Fahrlässigkeit

Schadenersatzforderungen deckt die Privathaftpflichtversicherung ab
Darüber hinaus sind u.a. noch Zusätze wie Elektrogeräte-Versicherung, Heizungskasko, Schwimmbadpaket möglich.

 


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